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Sie haben Fragen zum Qualitätssiegel?

Gerne beantworten wir Ihnen die meist gestellten Fragen rund um das Qualitätssiegel, die Antragstellung, die Kosten und den Aufwand.

Sollten doch noch Fragen offen bleiben, nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns auf! 

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Mitglieder, die mindestens zwei Jahre Mitglied im Qualitätsverbund sind, dh. die meisten Mitglieder können den Antrag auf Durchführung einer Begehung für das Qualitätssiegel ab sofort stellen. 

Bis wann muss das Siegel erworben werden?

Alle bisher ordentlichen Mitglieder müssen bis Ende 2026 das Qualitätssiegel erworben haben. 
Die Mitgliedschaft assoziierter Mitglieder endet spätestens mit dem Ablauf des vierten Jahres der Mitgliedschaft, wenn das Qualitätssiegel nicht erworben wird.

Müssen Protokolle ausgedruckt vorliegen oder können sie digital in einem Ordner abgelegt sein?

Nein, es reicht, wenn die Protokolle digital eingesehen werden können.

Sollten Kooperationsverträge in schriftlicher Form vorliegen? Wie werden Absprachen dokumentiert?

Kooperationsverträge müssen nicht schriftlich vorliegen. Es muss aber nachvollziehbar sein (z.B. durch Protokolle), dass ein regelmäßiger, strukturierter Austausch stattfindet.

In Punkt 1.4. unter 4.wird ein zentraler Bericht des Mitglieds erwähnt. Was ist genau darunter zu verstehen?

Solch ein Bericht könnte z.B. ein Jahresbericht oder Wirkungsbericht des Trägers sein.

Aufgaben, die nicht zu den Routineaufgaben gehören, sind klar geregelt. Welche könnten das exemplarisch sein?

Diese Aufgaben könnten z.B. Mitwirkung in der Öffentlichkeitsarbeit (Tag der offenen Tür o.ä.) und bei Spendenaktionen, Ansprache neuer Angebote im Netzwerk o.a. sein.

Wie sollte eine Auswertung der Fälle der Kindeswohlgefährdung des vergangenen Jahres aussehen?

Hieraus sollte ersichtlich werden, in wie vielen Fällen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorlagen (z.B. Kennzahlen), ein Jahresbericht o.a.. Eventuell liegen auch gesonderte Auswertung für den Förderer, das Jugendamt o.a. vor.

Was ist unter „explizite Fragen- und Themenkomplexe“ zu verstehen? Gibt es Beispiele?

Die Qualitätslotsin bereitet sich auf die Begehung vor, indem sie Kurzporträts liest, zentrale Berichte und Kennzahlen, der Selbstbewertung einsieht. Es könnte sein, dass sie feststellt, dass der Personalschlüssel zu gering ist, d.h. hier würde sie vertiefter nachfragen als bei Punkten, die eindeutig dem Qualitätsrahmen entsprechen.

Durch welche Maßnahmen unterstützen die Kooperationspartner das Programm aktiv? Wie könnte das praktisch aussehen?

Dieses Qualitätskriterium nimmt die Kooperationen innerhalb der Klinik und ins externe Netzwerk in den Blick. Auf die Klinik bezogen könnte es z.B. bedeuten, dass ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird, Maßnahmen hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt werden.
Bezogen auf das äußere Netzwerk könnte es bedeuten, dass Familien, die von den Babylots*innen übergeleitet werden, prioritär und zeitnah übernommen werden und dass die Kooperationspartner ihr Angebot aktiv den Babylotsen vorgestellt haben.

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