Vertrauen als Basis für weitere Schritte
Der frühzeitige Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zur Kindsmutter kann für die erfolgreiche Begleitung durch die Babylotsin entscheidend sein. Im vorliegenden Fall fand der Erstkontakt bereits präpartal bei einem stationären Aufenthalt statt. Auch ein vertrauensvoller Kontakt zur Mutter der Schwangeren, als wichtigste Bezugs- und Vertrauensperson, war bedeutsam und für die weitere Entwicklung wichtig. Die Direktmeldung erfolgte morgens bei der Übergabe seitens der Pflege. Es handelte sich um eine 19-jährige Patientin, die am Vortag nachmittags wegen eines auffälligen CTG-Befundes bei der niedergelassenen Gynäkologin stationär aufgenommen wurde.
Im Rahmen der Aufnahme wurde bekannt, dass die junge Frau zum ersten Mal in der 30.SSW beim Frauenarzt war. Nach eigenen Angaben wusste sie nicht, dass während einer Schwangerschaft regelmäßige Vorsorgen gemacht werden sollten. Die zuständige Pflegefachkraft und die Stationsärztin äußerten nach der Visite beide den Eindruck, die Patientin wirke naiv und kognitiv retardiert. Zudem hatte die werdende Mutter eine diagnostizierte Angststörung. Beide waren unsicher, ob sie sich nach der Geburt um das Baby kümmern könnte und befürchteten eine Überforderungssituation.
Die Babylotsin besuchte die Patientin unmittelbar nach der Meldung. Da sie keine Zimmernachbarin hatte, willigte sie ein, das Screening direkt durchzuführen. Es ergab mehrere kritische Aspekte und einen insgesamt auffälligen Bogen. Zur besseren Einordnung der persönlichen und familiären Situation wurde noch eine Sozialanamnese erhoben: die werdende Mutter wurde in Deutschland geboren. Die Eltern stammten aus Russland und lebten getrennt. Die Patientin lebte noch bei ihrem Vater. Ihre Hauptbezugsperson war jedoch ihre Mutter, bei der auch ihre jüngere Schwester lebte. Die junge Frau leidete seit Geburt unter einer Schwerhörigkeit mit daraus resultierender Spracherwerbsstörung und wuchs zweisprachig auf. Sie hatte eine Schule für Hörgeschädigte besucht und ohne Abschluss verlassen und auch keine Berufsausbildung. Die Kindsmutter berichtete, sie habe aufgrund negativer Erlebnisse eine Angststörung vor Nadeln entwickelt, welche nun im stationären Kontext eine große Belastung darstellte. Der Kindsvater stammte aus Afghanistan und verfügte über einen befristeten Aufenthaltsstatus. Zu dem Zeitpunkt machte er eine Qualifikationsmaßnahme über das Jobcenter mit dem Ziel einer Ausbildung. Das Paar war nicht verheiratet und die junge Frau hatte ihrem Partner die Schwangerschaft erst spät mitgeteilt. Die Kindsmutter hatte bereits mit 18 Jahren einen Kinderwunsch, wirkte aber vollkommen unvorbereitet. Die Patientin äußerte den Wunsch, bald mit dem Kindsvater zusammenziehen. Eine Finanzierung des Lebensunterhaltes und die Wohnsituation waren jedoch noch ungeklärt. Die zukünftige Mutter machte den Eindruck, dass sie nicht alle Informationen gut verstehen und Konsequenzen nicht adäquat abschätzen konnte. Es wurde schnell deutlich, dass sie in wichtigen Fragen stark auf ihre Mutter vertraute. Daher wurde diese bei der weiteren Planung als zusätzliche Gesprächspartnerin eingebunden.
Die Kindsmutter wirkte dadurch entlastet. Beim gemeinsamen Gespräch wurde die Familie über die Möglichkeit der medizinischen Nachsorge durch eine Hebamme informiert sowie über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei der Anschaffung der Erstausstattung. Beide Frauen zeigten sich für diese Unterstützung offen. Der hierfür notwendige Termin bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle wurde mit einer allgemeinen Beratung verbunden. Aufgrund der Einschätzung der Stationsärztin und der Pflegefachkraft sowie dem Eindruck der Babylotsin wurde mit der jungen Frau vereinbart, das Jugendamt zur weiteren Unterstützung zu kontaktieren. Die Patientin war auch hierfür aufgeschlossen, da sie selbst als Jugendliche Unterstützung durch das Jugendamt erhalten hatte.
Des Weiteren wurde die baldige Mutter wegen ihrer Angststörung durch das Team der Mutter-Kind-Sprechstunde betreut. Sie sorgten für Entlastung und Unterstützung bei der Planung des Geburtsverlaufes. Durch die Anwesenheit ihrer Mutter konnte sichergestellt werden, dass die Patientin die Inhalte der Gespräche gut verstehen und nachvollziehen konnte. Die Babylotsin nahm zeitgleich Kontakt zu verschiedenen Stellen auf und leitete über. Durch Telefonate und Mailkontakt mit dem internen und externen Netzwerk sowie einem Runden Tisch mit dem Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes wurde sichergestellt, dass die vereinbarten Kontakte und Termine tatsächlich wahrgenommen wurden und die Überleitungen erfolgreich waren. Kurz vor der Geburt erhielt die Kindsmutter Geld einer Stiftung für die Erstausstattung.
Bei einem erneuten Besuch nach der Geburt wurden mit der jungen Mutter und ihrem Partner noch einmal wichtige nächste Schritte besprochen. Die Eltern zeigten sich glücklich über die Geburt und waren dankbar für die Unterstützung. Seitens der Babylotsin erfolgte vor der Entlassung noch eine abschließende Übergabe der wichtigsten Informationen an Ärztin und Pflegepersonal sowie an eine Mitarbeiterin des ASD und an die Familienhebamme, um die anstehenden Hausbesuche rechtzeitig planen zu können. Bei der Unterstützung der Babylotsin handelte es sich um einen Intensivfall, der sich über einen Zeitraum von zwei Monaten erstreckte.